Wer wir sind

Der Verein Arbeitskontrollstelle Graubünden (AKGR) und das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) vollziehen im Kanton Graubünden das Bundessgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer und die entsprechende Verordnung (Entsendegesetz / Entsendeverordnung).

Angesichts der geografischen und topografischen Verhältnisse des Kantons Graubünden sowie im Sinne eines effizienten Vollzuges arbeiten die AKGR und das KIGA eng zusammen.

Meldeformular

Ausländische Arbeitgeber, die in der Schweiz Arbeiten ausführen lassen, müssen die schweizerischen Minimalarbeitsbedingungen einhalten.